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   BVerwG, 08.12.1967 - VII P 17.66   

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BVerwG, 08.12.1967 - VII P 17.66 (https://dejure.org/1967,197)
BVerwG, Entscheidung vom 08.12.1967 - VII P 17.66 (https://dejure.org/1967,197)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Dezember 1967 - VII P 17.66 (https://dejure.org/1967,197)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PersVG §§ 3, 9

Papierfundstellen

  • BVerwGE 28, 282
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.11.1958 - VII P 3.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1967 - VII P 17.66
    Dabei kommt es, wie der Senat in dem Beschluß vom 21. November 1958 (BVerwGE 7, 331 [BVerwG 21.11.1958 - VII P 3/58]) ausgeführt hat, nicht auf die rechtliche Ausgestaltung des Dienstvertrages, sondern auf das tatsächliche Beschäftigungsverhältnis an.
  • BVerwG, 03.07.1991 - 6 P 1.89

    Personalratswahl - Ermittlung von Zusammensetzung und Größe - Stellenplan -

    Eine dauerhafte Beeinflussung des Personalbestandes kann aber auch dadurch bewirkt werden, daß eine zusammenhängende Aufgabe - losgelöst von den jeweils damit beschäftigten Personen - mehrere aufeinanderfolgende, kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse gleichsam zu einem über einen längeren Zeitraum bestehenden Beschäftigungsverhältnis verbindet (vgl. BVerwGE 28, 282).
  • BVerwG, 06.06.1991 - 6 P 8.89

    Probebeamten Wahlberechtigung - Wahlanfechtung - Antragsauslegung

    Wie das Bundesverwaltungsgericht zu vergleichbaren Vorschriften wiederholt entscheiden hat, hängt der Begriff des Angehörigen des öffentlichen Dienstes bzw. die Zuordnung eines Bediensteten zu einer Dienststelle weder von der Dauer der Zugehörigkeit zur Dienststelle noch von der Dauer der Arbeitszeit ab (vgl. BVerwGE 55, 363 ; 28, 282 <283.).
  • BVerwG, 03.02.1993 - 6 P 28.91

    Personalvertretung - Abrufkräfte - Zustimmungsantrag - Einheitliches

    So hat beispielsweise das Bundesverwaltungsgericht für die Rentenzahlkräfte bei den Postämtern entschieden, diese Kräfte übten, auch wenn sich ihre Tätigkeit der Natur der Sache nach nur auf wenige Tage des Monats erstrecke, in der Dienststelle dennoch nicht bloß vorübergehende und geringfügige Arbeiten aus (BVerwGE 28, 282 ).
  • BVerwG, 27.11.1991 - 6 P 16.90

    Wirksamkeit eines Beschlusses, wenn er unter Beteiligung von Vertretern der

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat das Oberverwaltungsgericht dazu ausgeführt: Ob ein Arbeitnehmer in die Dienststelle eingegliedert sei, hänge weder von der Dauer seiner Zugehörigkeit zu dieser Dienststelle noch von der Dauer seiner Arbeitszeit ab, sondern davon, ob er eine regelmäßige und dauernde, nicht bloß vorübergehende und auch nicht geringfügige Arbeit verrichte (vgl. die damit übereinstimmenden Beschlüsse vom 8. Dezember 1967 - BVerwG 7 P 17.66 - BVerwGE 28, 282, vom 5. Mai 1978 - BVerwG 6 P 8.78 - BVerwGE 55, 363 [BVerwG 05.05.1978 - 6 P 8/78] und vom 11. Februar 1981 - BVerwG 6 P 14.80 - Buchholz 238.35 § 9 HePersVG Nr. 2).

    Auch Beschäftigte, die täglich nur während kurzer Zeit oder sogar an manchen Tagen überhaupt keine Tätigkeit ausüben, sind Beschäftigte im Sinne des Bundespersonalvertretungsgesetzes, wenn sie eine regelmäßige und dauernde, nicht bloß vorübergehende und auch nicht geringfügige Arbeit der Dienststelle verrichten (Beschluß vom 8. Dezember 1967 a.a.O.), d.h., wenn sie diese (täglich) begrenzte Tätigkeit über einen längeren Zeitraum ausüben.

  • BVerwG, 02.09.1983 - 6 P 29.82

    Der Begriff der Abordnung im Sinne des Personalvertretungsrechts - Aufspaltung

    Diese grundlegende Feststellung ist in der Folgezeit stets wiederkehrend zur Auslegung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften herangezogen worden (BVerwGE 14, 241 [BVerwG 08.06.1962 - VII P 7/61] [245 f.]; 28, 282 [284]; Beschluß vom 18. März 1982 - BVerwG 6 P 8.79 - [PersV 1983, 69, 71]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.1977 - 5 A 7/77

    Anfechtung und Ungültigkeit einer Personalratswahl; Kräfte im Rahmen einer

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  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2007 - 61 PV 2.07

    Wirksamkeit einer Personalratswahl; Beteiligung von der ARGE zugewiesenen

    Im Personalvertretungsrecht soll für die Zugehörigkeit zu einer Dienststelle nicht die auf dem Dienstvertrag beruhende rechtliche Beziehung, sondern das tatsächliche Beschäftigungsverhältnis ausschlaggebend sein; diese grundlegende Feststellung ist zur Auslegung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften heranzuziehen (st. Rspr: BVerwG, Beschluss vom 25. September 1995 - 6 P 44.93 - BVerwGE 99, 230, Beschluss vom 2. September 1983 - 6 P 29.82 - PersV 1985, 164, Beschluss vom 18. März 1982 - BVerwG 6 P 8.79 - PersV 1983, 69, Beschluss vom 8. Dezember 1967 - VII P 17.66 - BVerwGE 28, 282, Beschluss vom 8. Juni 1962 - VII P 7.61 - BVerwGE 14, 241, Beschluss vom 21. November 1958 - VII P 3.58 - BVerwGE 7, 331).
  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 14.80

    Personalvertretungsrecht - Wahlberechtigung von Teilzeitbeschäftigten -

    Auch Bedienstete, die täglich nur kurze Zeit oder an manchen Tagen überhaupt keine Beschäftigung ausüben, sind Beschäftigte im Sinne des Personalvertretungsgesetzes, wenn sie eine regelmäßige und dauernde, nicht bloß vorübergehende und auch nicht geringfügige Arbeit in der Dienststelle verrichten (BVerwGE 28, 282).
  • BVerwG, 05.05.1978 - 6 P 8.78

    Angestellter - Tarifvertrag der Dienststelle - Günstigkeitsprinzip - Angehörige

    Der Begriff des Angehörigen des öffentlichen Dienstes hängt, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in BVerwGE 28, 282 (283) ausgesprochen hat, weder von der Dauer der Zugehörigkeit zur Dienststelle noch von der Dauer der Arbeitszeit ab.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2022 - PL 15 S 411/22

    Personalvertretungsrecht; Mitbestimmung des Personalrats bei der befristeten

    Bereits früher hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass jemand auch dann Bediensteter einer Dienststelle sein kann, wenn er eine regelmäßige und dauernde, nicht bloß vorübergehende und auch nicht geringfügige Arbeit ausübt, obwohl das Beschäftigungsverhältnis - regelmäßig wiederkehrend - auf nur eine Woche beschränkt war (so für die Wahlberechtigung von Rentenzahlkräften BVerwG, Beschluss vom 08.12.1967 - VII P 17.66 -, Juris Rn. 24).
  • BVerwG, 13.03.1973 - VII P 1.72

    Behandlung ungültiger Wahlvorschläge nach dem Personalvertretungsrecht - Rückgabe

  • BVerwG, 03.02.1988 - 6 PB 23.87

    Anforderungen an die Eigenschaft eines "Mitarbeiters" im Sinne des § 4 Abs. 1 S.

  • BVerwG, 15.03.1968 - VII P 3.67

    Rechtsmittel

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1990 - 5 A 9/89

    Abschluss eines Arbeitsvertrages ; Verletzung des Mitbestimmungsrechts eines

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2022 - PL 15 S 411/22

    Mitbestimmung des Personalrats bei der befristeten Einstellung von Beschäftigten

  • VGH Hessen, 23.09.1993 - HPV TL 2086/92

    Kein Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung bei Einstellung geringfügig

  • BVerwG, 03.02.1988 - 6 PB 22.87

    Erstreckung vom Mitbestimmungstatbestand der "Einstellung" auch auf

  • OVG Berlin, 03.04.2001 - 60 PV 17.00

    Mitbestimmungspflichtigkeit kurzzeitiger Beschäftigung von Studienreferendaren

  • OVG Berlin, 24.01.1989 - PV Bln 13.88

    Erklärung der Unwirksamkeit der Wahl zum Personalrat; Auswirkung des

  • BVerwG, 25.02.1991 - 6 PB 15.90

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 23.10.1970 - VII P 2.70

    Bewirkung einer Abordnung durch eine Freistellung - Selbstständige

  • BVerwG, 15.03.1968 - VII P 4.67

    Rechtsmittel

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